Aufnahme
Personenkreis
Begleitet werden Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ab 18 Jahren, wobei eine Aufnahme bei gleichzeitig erheblicher physischer Pflegenotwendigkeit mit einem Anforderungsbedarf nach dem SGB XI nicht möglich ist.
Die Klientel umfasst Menschen mit psychischer Erkrankung (Schizophrenie, Depression, bipolare Störung, Angsterkrankungen, Zwangserkrankungen)
Klientel, die in der nachklinischen Phase noch Stabilisierungs- und Orientierungsunterstützung benötigt (Wohnen, Beschäftigung), als Vorbereitung für eine selbständige Lebensführung im Sinne eines Trainings mit individueller Förderung.
Chronifizierte Langzeitklientel oder Klient*innen, bei denen eine Chronifizierung droht.
Für diese Klientel mit schwerer psychischer Beeinträchtigung und verdeckten Ressourcen ist es Ziel, geeignete Bewältigungsstrategien und Anpassungsmöglichkeiten für die Lebensbewältigung zu finden, um den Kreislauf von Krankheit und mangelnder Lebensbewältigung zu unterbrechen.
Klientel mit Nachreifungsbedarf, die in verschiedenen Entwicklungsbereichen eng begleitet wird, um einen erfolgreichen Übergang entweder in die Selbständigkeit oder in eine andere Leistungsform sicherzustellen.
Ausschlusskriterien
Versorgung von beatmungspflichtigen Patient*innen sowie Patient*innen mit Krankheiten oder Beeinträchtigungen, die eine ununterbrochene Beaufsichtigung und die Möglichkeit der jederzeitigen Intervention erforderlich machen. Die Einrichtung ist nach ihrer Konzeption für eine intensivmedizinische Versorgung personell, baulich und apparativ nicht ausgestattet.
Versorgung von Personen mit ausgeprägter Weglauftendenz, mit hohem Selbstgefährdungspotential, mit hoher Aggressivität oder hohem Fremdgefährdungspotential ist nicht möglich. Weitere Ausschlusskriterien sind Verhaltensweisen, welche die Gemeinschaft akut gefährden oder zerstören sowie von suchtmittelabhängigen Personen. Die Einrichtung möchte nur die Gruppen begleiten, für die sie auch die Einhaltung der Qualitätsstandards gewährleisten kann.
Die Aufnahme bei aktuellem Drogenmissbrauch, bei schwerer Drogensucht in der Vergangenheit, schweren Essstörungen sowie Aggressionspotentialen der Aufzunehmenden, die mögliche Gefährdung von anderen Klient*innen erwarten lassen, ist eine Aufnahme nur nach besonders gründlicher Einzelfallprüfung möglich. Jeder Aufnahme geht ein Probewohnen voraus.
Klientel, für die ein Unterbringungsbeschluss vorliegt, oder die sonstige unterbringungsähnliche Maßnahmen benötigen
Sofern die Klientel einen solchen Hilfebedarf hat oder entwickelt, der unter diese Ausschlusskriterien fällt, ist die Einrichtung nicht zur Leistungsanpassung verpflichtet. Im Falle des Eintritts eines derartigen Hilfebedarfs besteht das Recht der Einrichtung auf fristlose Kündigung des Wohn- und Betreuungsvertrages.
Einzug in die Einrichtung
Wir nehmen Menschen überregional auf.
Interessenten bewerben sich in telefonischer oder schriftlicher Form. Es wird dann ein persönlicher Vorstellungstermin vereinbart. Bei einem persönlichen Gespräch wird dann über den bisherigen Lebenslauf, Medikation, Zielvorstellungen, Interessen, Begabungen und über die Vorstellungen des Lebens hier in der Einrichtung gesprochen.
Wir stellen unsere Arbeit vor: Die Arbeitsbereiche und Therapien, die Strukturisierung des Tages und die Freizeitangebote. Anschließend findet eine Führung durch die Einrichtung statt.
Der Klient hat dann die Möglichkeit sich zu einem spontanen oder zu einem terminierten Probewohnen zu entschließen. Das Probewohnen dauert in der Regel ca. acht bis vierzehn Tage. In dieser Zeit kann der Klient für sich entscheiden, ob er sich in unserer Einrichtung wohl fühlt.
Wir schließen einen Aufnahmevertrag mit den Bewohnern, sofern eine Kostenzusage des örtl. Sozialhilfeträgers voliegt.
Gemeinsam wird dann überlegt, wo der geeignete Arbeitsplatz ist, wobei Stärken, Fähigkeiten, Interessen aber auch Ängste berücksichtigt werden. Wir begleiten die Bewohner von der Notwendigkeit der Fürsorge bis hin zur Verselbstständigung. Auf dem Weg kann er/sie sich innerhalb der Einrichtung weiterbilden, aber auch Angebote außerhalb wahrnehmen, wie z.B. den Erwerb des Führerscheines, Computerkurse, Praktika in Betrieben usw.
Begleitung nach dem Einzug
Im Gespräch mit der Klientel nach dem Einzug ermitteln wir bzw. der zuständige Kostenträger den individuellen Unterstützungsbedarf mittels des in Hessen gültigen Hilfeplaninstruments, soweit kein Gesamtplan vorhanden ist.
In wertschätzenden Gesprächen werden einfühlend Informationen gesammelt zur ganzheitlichen Betrachtung der Klientel. Dies umfasst auch die Biographiearbeit und den Einbezug von Sozial- und Arztbericht, sowie gegebenenfalls Rückfragen bei bislang begleitenden oder behandelnden Institutionen (die Informationen unterliegen selbstverständlich immer der Freiwilligkeit). Priorität liegt immer auf der Beziehungsarbeit und im Entwickeln einer Vertrauensbasis.
Wichtig ist Wahrnehmung und interpretationsfreie Beobachtung sowie gemeinsame Reflexion derselben im Lebensalltag, das Entdecken der Fähigkeiten, Neigungen und Interessen.
Gemeinsame Teilhabeplanung erfolgt unter Einbeziehung der Ressourcen und Interessen der Klientel. Hierbei werden kurz- und langfristige Ziele von der Klientel entwickelt und Unterstützungsangebote ausgesprochen. Durch regelmäßige Evaluation sind Anpassungen immer wieder angezeigt. Dies führt zu einem regelmäßigen Will-Ist-Vergleich und zur Fortschreibung der Teilhabeplanung.